Schulordnung

1. Unterricht wird in der Regel in öffentlichen Schulen erteilt. Es gelten die Hausordnungen der entsprechenden Schule.

2. Die Ferien entsprechen den Schulferien

3. An gesetzlichen Feiertagen und Schulfeiertagen fällt der Unterricht aus; ebenfalls am letzten Schultag vor den Sommerferien und bei höherer Gewalt.

4. Das Schulgeld wird auch während der Schulferien erhoben und wird monatlich im Voraus per Lastscchrift eingezogen. Die Höhe des Schulgeldes berechnet sich nach der Gebührenordnung der JMS Wiesbaden e.V..

5. Jeder Schüler schließt einen Unterrichtsvertrag mit der Schulleitung ab. Für minderjährige Schüler übernehmen diese Pflichten die gesetzlichen Vertreter. Auch die schriftliche Anmeldung gilt als Unterrichtsvertrag.

6. Die Schulordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Soweit nicht anders vereinbart, tritt der Unterrichtsvertrag mit der ersten Unterrichtsstunde in Kraft.

7. Der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und regelmäßig zu besuchen. Verhinderungen sind dem Lehrer oder der Schule vorher mitzuteilen, sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

8. Ungebührliches Verhalten der Schüler berechtigen die Fachlehrer, den Ausschluss eines Schülers aus der Musikschule zu verfügen.

9. Die Kündigung eines Unterrichtsvertrages, ist zum 31.03., 31.08. und 31.12. möglich. Die Abmeldung ist der Jugendmusikschule Wiesbaden mindestens 1 Monat vorher schriftlich bekannt zu geben.

10.Werden ausstehende Gebühren auch nach erfolgter Mahnung nicht gezahlt, behält sich die JMS Wiesbaden e.V. vor, den Unterrichtsvertrag von sich aus zu kündigen.

11.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.

Stand: 16:02 2013