AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jugendmusikschule Wiesbaden e.V.
1. Vertragsgegenstand
Der Vertrag regelt den regelmäßigen Musikunterricht, der zwischen der Musikschule Jugendmusikschule Wiesbaden e.V. und dem/der Schüler*in bzw. dessen/deren gesetzlicher Vertretung vereinbart wird.
2. Vertragsabschluss und -kündigung
- Jeder Schüler schließt einen Unterrichtsvertrag mit der JMS ab. Für minderjährige Schüler übernehmen diese Pflichten die gesetzlichen Vertreter. Auch die schriftliche Anmeldung gilt als Unterrichtsvertrag.
- Die Kündigung eines Unterrichtsvertrages ist zum 31.03., 31.08., und 31.12. möglich. Für Verträge, welche ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach § 309 ff. BGB. Die Abmeldung ist der Jugendmusikschule Wiesbaden mindestens einen Monat vorher schriftlich bekannt zu geben.
- Soweit nicht anders vereinbart, tritt der Unterrichtsvertrag mit der Aufnahmebestätigung oder der ersten Unterrichtsstunde in Kraft.
3. Unterrichtsgebühr
- Das Schulgeld wird auch während der Schulferien erhoben und monatlich im Voraus per Lastschrift bis zum 10. des jeweiligen Monats eingezogen. Die Höhe des Schulgeldes berechnet sich nach der Gebührenordnung der JMS.
- Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Unterrichtsgebühren sind für jedes Mahnschreiben Auslagen i.H.v. 5,00 EUR zu erstatten.
- Werden ausstehende Unterrichtsgebühren nach erfolgter Mahnung nicht gezahlt, behält sich die JMS vor, den Unterrichtsvertrag von sich aus ggf. fristlos zu kündigen und die ausstehenden Gebühren auf dem Rechtsweg einzufordern.
- Verringert sich durch eine Ab- oder Ummeldung die Größe einer Gruppe, so ist das hierfür maßgebliche Unterrichtsgeld zu entrichten.
- Probestunden sind ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung gebührenpflichtig, auch dann, wenn der Interessent den vereinbarten Termin nachfolgend absagt oder nicht wahrnimmt.
4. Unterrichtsort und -ausfall
- Der Unterricht wird in der Regel in öffentlichen Schulen erteilt. Es gelten die Hausordnungen der entsprechenden Schulen.
- Der Schüler hat der Hausordnung und den Anweisungen der Schulleitung bzw. der Lehrkraft Folge zu leisten.
- Der Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich, regelmäßig und vorbereitet zu besuchen.
- Ungebührliches Verhalten des Schülers berechtigen die Lehrkraft, den Ausschluss eines Schülers aus der Musikschule zu verfügen.
- Verhinderungen sind dem Lehrer oder der Schule vorher mitzuteilen. Sie entbinden nicht von der Zahlungspflicht und es besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Dies gilt auch im Fall von höherer Gewalt oder sonstiger zwingender Gründe (z.B. pandemiebedingter Verordnungen).
- Kann ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen durchgehend mehr als 4 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, so kann gegen Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes eine teilweise Erstattung der Unterrichtsgebühr bei der JMS beantragt werden.
- Es können 2 Unterrichtstermine pro Kalenderjahr aufgrund einer Erkrankung der Lehrkraft abgesagt werden, ohne dass der Schüler einen Anspruch auf Nachholunterricht oder Erstattung der Unterrichtsgebühr hat. Wenn in einem Kalenderjahr mehr als 2 Unterrichtstermine aufgrund einer Erkrankung der Lehrkraft abgesagt werden, wird auf schriftlichen Antrag des Schülers pro zusätzlich ausgefallener Unterrichtsstunde 1/35 des Jahresbeitrags erstattet.
5. Ausschluss
Die JMS kann insbesondere in folgenden (schwerwiegenden) Fällen dass Vertragsverhältnis (fristlos) kündigen:
- bei unzureichender Vorbereitung auf den Unterricht (Üben)
- bei unzureichender Leistungsbereitschaft während des Unterrichts,
- bei unzureichendem Besuch des Unterrichts,
- bei Verstößen gegen die Schul- bzw. Hausordnung,
- bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr.
6. Ferien
- Die Ferien entsprechen den Schulferien des Landes Hessen.
- An gesetzlichen Feiertagen und Schulfeiertagen findet kein Unterricht statt; ebenfalls am letzten Schultag vor den Sommerferien und am Rosenmontag.
7. Haftung
Die JMS haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Besuch des Musikschulunterrichts handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule schuldhaft zugefügte Schäden.
8. Datenschutz
- Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
9. Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabsprachen sowie vertragsrelevante Absprachen mit der Lehrkraft sind unwirksam
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Jugendmusikschule Wiesbaden e.V
c/o Piano-Schulz e.K.
Mühlgassse 11-13
65183 Wiesbaden
E-Mail: info@jugendmusikschule-wiesbaden.de
Internet: www.jugendmusikschule-wiesbaden.de